Die sichere Lieferkette besteht aus folgenden Beteiligten:
- bekannter Versender
- reglementierte Beauftragte
- Transporteure
- Luftfahrtunternehmen
- Reglementierter Lieferant von Bordvorräten
- Bekannter Lieferant von Bordvorräten
- Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen
Hinsichtlich der Mitarbeiter, die unmittelbar in diesesen Bereichen arbeiten, müssen eine
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz § 7 vorweisen und geschult werden.
- Personal, das Kontrollen bei Fracht & Post durchführt (11.2.3.2.)
- Personal, das andere Sicherheitskontrollen außer Kontrollen bei Fracht & Post durchführt (11.2.3.9.)
- Aufsichtspersonal (11.2.4.)
- Sicherheitsbeauftragten (11.2.5.)
- Personal, mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, Bordvorräten und Flughafenlieferungen (11.2.7.)