Werden Luftfrachtsendungen angenommen, erfolgt eine Sicherheitskontrolle
des anzuliefernden Unternehmen (z.B. bei bekannten Versendern wird der Status in der Unionsdatenbank überprüft)
- Identität der anliefernden Person
- Verschluss des Fahrzeuges
- Dokumente auf z.B. Stückzahl, Gewicht
- Sichtkontrolle auf äußerliche Schäden (Manipulation)
- Herkunft der Sendung
Alle Sendungen die ohne einen Sicherheitsstatus angeliefert werden müssen einer Kontrolle
unterzogen werden, vor unbefugten geschützt werden, bevor sie in ein Flugzeug verladen werden.
z.B. mittels
- Röntgengeräte
- Sprengstoffspürgeräte
- Sprengstoffdetektoren
- Sprengstoffspürhunde